Hundeplan

Pfotenzeit - Mittelhessen GbR

Nutzungsbedingungen von hundeplan.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Pfotenzeit GbR

AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pfotenzeit GbR


Die Pfotenzeit GbR wird betrieben durch:

Patrizia De Vico – Wetzlarer Straße 25, 35580 Wetzlar ; Tel.: 0160 – 2533364

Angelina Stach – Seestraße 1, 35641 Schöffengrund; Tel. 0170 – 4849969

Ausgebildete & geprüfte Hundetrainer nach §11 Tierschutzgesetz, durch das Veterinäramt des Lahn–Dill–Kreises, Sitz Herborn


1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Pfotenzeit GbR und dem Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge

über die Teilnahme an Trainings, Seminaren und weiteren Veranstaltungen. Im Einzelfall zwischen der Pfotenzeit GbR und dem Kunden getroffene, individuelle

Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeschule (z.B. Trainings, Kurse, Seminare und

weitere Veranstaltungen).

Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Die Buchung der Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über das Pfotenzeit GbR Online -

Buchungsportal auf unserer Homepage.

Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer in unserem Online-Buchungssystem registriert, sich dabei die AGB’s durchliest und diese verbindlich per

Button - Click bestätigt. Bei Minderjährigen muss dies durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann das Training durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als

regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Betrieb weist darauf hin, dass ein Erfolg des Trainings nicht garantiert werden kann. Vielmehr vermittelt der Betrieb anerkannte

Kenntnisse und Methoden, die den Hundehalter in die Lage versetzen, sich gemeinsam mit dem Tier ein verbessertes Zusammenspiels im Mensch-Hund-Team zu erarbeiten.


3.) Risiko und Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Arbeit mit Hunden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer

vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach

dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruhen.

Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht

vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern

wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen

gerechnet werden konnte. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsausschlüsse und -

beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Pfotenzeit GbR.

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Teilnehmer, Dritte oder deren Hunden entstehen, übernimmt der Betrieb keine Haftung.

Bei Veranstaltungen mit Hunden haftet der Hundehalter bzw. der Teilnehmer, welcher den Hund zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die an seinem

Hund oder durch seinen Hund entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Anweisung des Trainers handelt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer zu informieren, falls er nicht der rechtmäßige Eigentümer des zur Veranstaltung mitgebrachten Hundes ist.


b. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen

Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das

dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.

Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüber hinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Pfotenzeit GbR gedeckt sind.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der Pfotenzeit GbR lediglich

vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung unter Angabe des die Fremdleistung

erbringenden bzw. vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen

von der Pfotenzeit GbR sind.

 

c. Teilnahmebedingungen

Die bei Veranstaltungen teilnehmenden Hunde müssen über eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Zusätzlich muss der Hund zum Zeitpunkt

der Veranstaltung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein, sowie einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und

Parvovirose, ggf. Borreliose besitzen. Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der

Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen. 

Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat

sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.

Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes sind der Pfotenzeit GbR vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt,

Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen

von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.

Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit der Pfotenzeit GbR unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige

Haftung übernimmt und die Pfotenzeit GbR von jeglicher Haftung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, freistellt.

Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein

bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen

Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung

von der Pfotenzeit GbR zulässig.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Betrieb rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung auffällige Verhaltensweisen des Hundes, wie z.B. extreme Ängstlichkeit oder

Aggressivität gegenüber anderen Hunden oder Menschen, und eine bestehende Läufigkeit mitzuteilen. Der Trainer ist dadurch berechtigt, den Hund ggf. von der

Veranstaltung auszuschließen Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, dieser

entscheidet dann über die Teilnahmemöglichkeit des Hundes.

Um Gefahren und mögliche Schäden zu vermeiden, ist der Anweisung des Trainers unbedingt Folge zu leisten.

Die Verwendung von Stachel- oder Elektroschockhalsbändern oder anderen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt.

Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.

Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.

Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen in der Gruppe verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus

derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur

den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche

Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen,

um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und

Anweisungen von der Pfotenzeit GbR unverzüglich nachzukommen.


d. Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände der Hundeschule (Halle, Außenplatz, Seminarraum)

Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen

Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Seminarleiter oder Trainer zulässig.

Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, der Seminarleiter / Trainer, anderer

Personen sowie anderer Hunde vermieden wird.

Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen

Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes oder der Gebäude der Pfotenzeit GbR zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von

Hundekot  und Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken

mit dem Auto. 


e. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

 

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den aktuell ausgewiesenen Preisen. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Ein Stammplatz muss mit einer 5-er Zeitkarte gebucht werden, das Guthaben der Zeitkarte verfällt nach 3 Monaten, nach Kauf.


5.) Trainingsausfall

Fällt ein Training aus betrieblichen Gründen (nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, krankheitsbedingt, witterungsbedingt usw.) aus, so

wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Trainings, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme

Witterungsverhältnisse. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden im Falle des Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl in voller Höhe zurück.

Bei krankheitsbedingtem Ausfall unsererseits Ausfall, bieten wir Ersatztermine an und erstatten die Teilnahmegebühr nicht zurück.

Fällt ein Training aus Gründen aus, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener

Trainings nicht gewährt.


6.) Buchung und Absage

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Kann ein Termin nicht

wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere

Teilnehmer frei wird. Wird eine Anmeldung zu einem individuellen Training rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (individuell nach Kurs / Terminserie) storniert, so

wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Das Guthaben der

Zeitkarte verfällt nach 3 Monaten nach Kauf.


7.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Kurse, Seminare und weiteren Veranstaltungen erfolgt direkt nach Buchung zu 100% und ist in der Woche vor Kursbeginn auf das

genannte Konto zu überweisen. Stornierungen sind innerhalb der Stornozeit kostenlos. Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im

Hundeplan als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.


8.) Unterlagen

Alle Unterlagen, die im Rahmen von Veranstaltungen an die Teilnehmer ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für private

Zwecke verwendet werden. Die Unterlagen dürfen demnach weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch verbreitet werden.


9.) Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von der Pfotenzeit GbR; Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen

Während der Veranstaltungen der Pfotenzeit - GbR ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu

veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Pfotenzeit GbR zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.

Die Pfotenzeit GbR ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der

Leistungsbeschreibung der Veranstaltung oder vor Ort darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.

Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung

der Pfotenzeit GbR nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


10.) Geheimhaltung; Datenschutz

Wir sind verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die uns im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu

behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.

Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.