Die Pfotenzeit GbR wird betrieben durch:
Patrizia De Vico – Wetzlarer Straße 25, 35580 Wetzlar ; Tel.: 0160 – 2533364
Angelina Stach – Seestraße 1, 35641 Schöffengrund; Tel. 0170 – 4849969
Ausgebildete & geprüfte Hundetrainer nach §11 Tierschutzgesetz, durch das Veterinäramt des Lahn–Dill–Kreises, Sitz Herborn
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Pfotenzeit GbR und dem Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge
über die Teilnahme an Trainings, Seminaren und weiteren Veranstaltungen. Im Einzelfall zwischen der Pfotenzeit GbR und dem Kunden getroffene, individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeschule (z.B. Trainings, Kurse, Seminare und
weitere Veranstaltungen).
Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Die Buchung der Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über das Pfotenzeit GbR Online -
Buchungsportal auf unserer Homepage.
Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer in unserem Online-Buchungssystem registriert, sich dabei die AGB’s durchliest und diese verbindlich per
Button - Click bestätigt. Bei Minderjährigen muss dies durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann das Training durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als
regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Betrieb weist darauf hin, dass ein Erfolg des Trainings nicht garantiert werden kann. Vielmehr vermittelt der Betrieb anerkannte
Kenntnisse und Methoden, die den Hundehalter in die Lage versetzen, sich gemeinsam mit dem Tier ein verbessertes Zusammenspiels im Mensch-Hund-Team zu erarbeiten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Arbeit mit Hunden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer
vorhergesehen werden kann.
Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach
dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen.
Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht
vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern
wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen
gerechnet werden konnte. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsausschlüsse und -
beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Pfotenzeit GbR.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Teilnehmer, Dritte oder deren Hunden entstehen, übernimmt der Betrieb keine Haftung.
Bei Veranstaltungen mit Hunden haftet der Hundehalter bzw. der Teilnehmer, welcher den Hund zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die an seinem
Hund oder durch seinen Hund entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Anweisung des Trainers handelt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer zu informieren, falls er nicht der rechtmäßige Eigentümer des zur Veranstaltung mitgebrachten Hundes ist.
Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das
dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüber hinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Pfotenzeit GbR gedeckt sind.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der Pfotenzeit GbR lediglich
vermittelt werden, sofern diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung unter Angabe des die Fremdleistung
erbringenden bzw. vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, so dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen
von der Pfotenzeit GbR sind.
Die bei Veranstaltungen teilnehmenden Hunde müssen über eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Zusätzlich muss der Hund zum Zeitpunkt
der Veranstaltung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein, sowie einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und
Parvovirose, ggf. Borreliose besitzen. Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der
Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen.
Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat
sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.
Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes sind der Pfotenzeit GbR vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt,
Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen
von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.
Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit der Pfotenzeit GbR unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige
Haftung übernimmt und die Pfotenzeit GbR von jeglicher Haftung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, freistellt.
Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein
bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen
Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung
von der Pfotenzeit GbR zulässig.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Betrieb rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung auffällige Verhaltensweisen des Hundes, wie z.B. extreme Ängstlichkeit oder
Aggressivität gegenüber anderen Hunden oder Menschen, und eine bestehende Läufigkeit mitzuteilen. Der Trainer ist dadurch berechtigt, den Hund ggf. von der
Veranstaltung auszuschließen Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, dieser
entscheidet dann über die Teilnahmemöglichkeit des Hundes.
Um Gefahren und mögliche Schäden zu vermeiden, ist der Anweisung des Trainers unbedingt Folge zu leisten.
Die Verwendung von Stachel- oder Elektroschockhalsbändern oder anderen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt.
Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.
Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.
Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen in der Gruppe verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus
derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. sollten nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur
den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche
Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen,
um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und
Anweisungen von der Pfotenzeit GbR unverzüglich nachzukommen.
Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen
Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Seminarleiter oder Trainer zulässig.
Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, der Seminarleiter / Trainer, anderer
Personen sowie anderer Hunde vermieden wird.
Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen
Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes oder der Gebäude der Pfotenzeit GbR zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von
Hundekot und Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken
mit dem Auto.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Die Vergütung richtet sich nach den aktuell ausgewiesenen Preisen. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Ein Stammplatz muss mit einer 5-er Zeitkarte gebucht werden, das Guthaben der Zeitkarte verfällt nach 3 Monaten, nach Kauf.
Fällt ein Training aus betrieblichen Gründen (nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, krankheitsbedingt, witterungsbedingt usw.) aus, so
wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Trainings, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme
Witterungsverhältnisse. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden im Falle des Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl in voller Höhe zurück.
Bei krankheitsbedingtem Ausfall unsererseits Ausfall, bieten wir Ersatztermine an und erstatten die Teilnahmegebühr nicht zurück.
Fällt ein Training aus Gründen aus, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener
Trainings nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Kann ein Termin nicht
wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere
Teilnehmer frei wird. Wird eine Anmeldung zu einem individuellen Training rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (individuell nach Kurs / Terminserie) storniert, so
wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Das Guthaben der
Zeitkarte verfällt nach 3 Monaten nach Kauf.
Die Bezahlung der Kurse, Seminare und weiteren Veranstaltungen erfolgt direkt nach Buchung zu 100% und ist in der Woche vor Kursbeginn auf das
genannte Konto zu überweisen. Stornierungen sind innerhalb der Stornozeit kostenlos. Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im
Hundeplan als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Alle Unterlagen, die im Rahmen von Veranstaltungen an die Teilnehmer ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für private
Zwecke verwendet werden. Die Unterlagen dürfen demnach weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch verbreitet werden.
Während der Veranstaltungen der Pfotenzeit - GbR ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu
veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Pfotenzeit GbR zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.
Die Pfotenzeit GbR ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der
Leistungsbeschreibung der Veranstaltung oder vor Ort darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung
der Pfotenzeit GbR nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Wir sind verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die uns im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu
behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.
Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.